Legistik
Das Handlungsfeld der Rechtsetzung gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten im demokratischen Rechtsstaat. Gesetze als die wesentlichen Handlungsinstrumente von Regierung und Parlament sind nicht geschlechtsneutral. So kann ein und dieselbe Regelung unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter haben. Gender Mainstreaming bedeutet in diesem Handlungsfeld, das alle Beteiligten in allen Phasen der Rechtsetzung Gender-Aspekte berücksichtigen und Rechtsetzung tatsächlich dazu beiträgt, Gleichstellung im Geschlechterverhältnis zu fördern.
Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 wurden auf Bundesebene als zentrales Instrument des neuen Haushaltsrechts die wirkungsorientierte Folgenabschätzung und die interne Evaluierung eingeführt. Für Gesetze, Verordnungen und größere Projekte werden Ziele und Maßnahmen wirkungsorientiert dargestellt. Das bedeutet, dass die Ziele so weit wie möglich quantifiziert und damit überprüfbar gemacht werden. Gleichzeitig werden damit die Auswirkungen in verschiedenen Politikbereichen wie Gleichstellung, Umwelt, Soziales etc. abgeschätzt.
Für die Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit sollen damit die Vor- und Nachteile eines Vorhabens transparent gemacht werden.
Durch die verpflichtende interne Evaluierung nach spätestens fünf Jahren werden die Annahmen, die im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung getroffen wurden, überprüft. Für zukünftige Novellen werden so Verbesserungspotenziale aufgedeckt.
Der Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik war ein wesentlicher Ausgangspunkt bzw. Vorläufer um dieses Instrument der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu entwickeln.