Telearbeit im BMEIA
Ziel(e)
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Inland
Zielgruppe(n)
Weibliche und männliche Bedienstete, denen die Telearbeit von zuhause aus die Erfüllung familiärer Verpflichtungen (Kindererziehung, Pflege einer/s Angehörigen) wesentlich erleichtert bzw. die aus gesundheitlichen Gründen (besondere Bedürfnisse) ihre Arbeit teilweise besser von zuhause aus verrichten können.
Inhalt
Nach einem einjährigen Pilotprojekt Start von Telearbeit im BMEIA am 1.10.2015. Telearbeit muss von den Bediensteten jedes Jahr neu begründet beantragt werden und wird maximal an zwei Arbeitstagen pro Woche gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Bediensteten über einen eigenen Internet-Anschluss sowie PC/Laptop verfügen. Im Wege der EDV-Abteilung des BMEIA wird sodann eine Zugangsberechtigung zum elektronischen Arbeitsplatz des jeweiligen Bediensteten erteilt. Die Bediensteten müssen während der Telearbeitszeit über das Diensthandy erreichbar sein.
Ergebnisse
Durch flexible Arbeitszeiten und teilweises Verrichten der Arbeit von zuhause aus, können Inlands-Bedienstete in Vollbeschäftigung gehalten werden. Telearbeit kommt weiblichen und männlichen Bediensteten zwar gleichermaßen zugute, wird aber im BMEIA von mehr Frauen als Männern in Anspruch genommen. Der Frauenanteil bei Telearbeit beträgt mit Stichtag 6.8.2018 67,25%.
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Projektzeitraum:
- seit Jänner 2015
- Themenbereich(e):
- Frauen und Gleichstellung, Sonstiges
- Art der Maßnahme(n):
- Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
- Projektauswirkung:
- intern
- Projektdurchführung:
-
intern
- Kontakt:
-
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Referat VI.1.f
Elisabeth Schrammel