Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen (FSchVE)
Ziel(e)
Zielgruppe(n)
Gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder
Inhalt
Im Rahmen der "Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder" werden aus dem Frauenbudget über einen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt 12 Millionen Euro für Maßnahmen im Kontext von Schutzunterkünften zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind dabei primär dem Ausbau von Übergangswohnungen gewidmet.
Die Vereinbarung sieht über die Ausbaumaßnahmen unter anderem die Einrichtung einer bundesweiten Steuerungsgruppe vor. Zentrales Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung länderübergreifender Empfehlungen für Schutzunterkünfte. Weitere Aufgaben sind etwa der Fachaustausch sowie die Erhebung und Darstellung bestehender Qualitätsstandards.
Ergebnisse
Insgesamt sollen bis Ende 2025 mit dem Zweckzuschuss bundesweit mindestens 180 zusätzliche Plätze in Schutzunterkünften geschaffen werden. Diese Plätze umfassen mindestens 90 Plätze für gewaltbetroffene Frauen sowie 90 Plätze für deren Kinder.
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundeskanzleramt
- Projektzeitraum:
- November 2023 - Jänner 2025
- Themenbereich(e):
- Frauen und Gleichstellung, Gesundheit, Gewalt, Sexismus
- Art der Maßnahme(n):
- Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
- Projektauswirkung:
- intern, extern
- Projektdurchführung:
-
extern
- Kontakt:
-
Bundeskanzleramt, Sektion III
Abteilung III/4 - Gewaltprävention und Gewaltschutz
E-Mail: gewaltpraevention@bka.gv.at - Links:
- Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE (RIS)