Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen (FSchVE)

Ziel(e)

Zielgruppe(n)

Gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder

Inhalt

Im Rahmen der "Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder" werden aus dem Frauenbudget über einen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt 12 Millionen Euro für Maßnahmen im Kontext von Schutzunterkünften zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind dabei primär dem Ausbau von Übergangswohnungen gewidmet.

Die Vereinbarung sieht über die Ausbaumaßnahmen unter anderem die Einrichtung einer bundesweiten Steuerungsgruppe vor. Zentrales Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung länderübergreifender Empfehlungen für Schutzunterkünfte. Weitere Aufgaben sind etwa der Fachaustausch sowie die Erhebung und Darstellung bestehender Qualitätsstandards.

Ergebnisse

Insgesamt sollen bis Ende 2025 mit dem Zweckzuschuss bundesweit mindestens 180 zusätzliche Plätze in Schutzunterkünften geschaffen werden. Diese Plätze umfassen mindestens 90 Plätze für gewaltbetroffene Frauen sowie 90 Plätze für deren Kinder.

Projektinformationen

Organisation:
Bundeskanzleramt
Projektzeitraum:
November 2023 - Jänner 2025
Themenbereich(e):
Frauen und Gleichstellung, Gesundheit, Gewalt, Sexismus
Art der Maßnahme(n):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Projektauswirkung:
intern, extern
Projektdurchführung:
extern
Kontakt:

Bundeskanzleramt, Sektion III
Abteilung III/4 - Gewaltprävention und Gewaltschutz
E-Mail: gewaltpraevention@bka.gv.at

Links:
Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE (RIS)