Laufende Evaluierung von "Richtlinien zur Strafverfolgung bei Delikten im sozialen Nahraum" (derzeit 3. Auflage)

Ziel(e)

Zielgruppe(n)

Der Erlass "Richtlinien zur Strafverfolgung bei Delikten im sozialen Nahraum" richtet sich an die mit der Bearbeitung von Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahraum (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern) befassten sowie die im staatsanwaltschaftlichen Journaldienst tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Inhalt

Ausgehend von den Besonderheiten der Strafverfolgung im Bereich Gewalttaten im sozialen Nahraum (insbesondere schwierige Beweislage bei teilweise längeren Tatzeiträumen ohne objektivierte Beweismittel; Inanspruchnahme von Aussagebefreiungsrechten) zielt das Projekt eines laufend evaluierten Erlasses zur Strafverfolgung bei Delikten im sozialen Nahraum darauf ab, den Staatsanwaltschaften eine zusammenfassende Darstellung der sich vor allem im Bereich der innerfamiliären Gewalt gegen Frauen zeigenden besonderen Ermittlungsanforderungen und aktuelle Lösungsansätze hierfür zu bieten. Bei der Erstellung des Erlasses wurden auch GREVIO-Empfehlungen implementiert.

Ein Hauptaugenmerk liegt in der weiteren Verbesserung der Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und der Haftgründe sowie zur Abklärung der Gefährlichkeit der/des Beschuldigten, in der Berücksichtigung der spezifischen Situation von Opfern häuslicher Gewalt, auf der Sicherstellung einer nachvollziehbaren Dokumentation staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen und auf der praktischen Implementierung jeweiliger gesetzlicher Neuerungen.

Am 1. Oktober 2021 trat die dritte Auflage des Erlasses in Kraft. Der Erlass wird laufend evaluiert um bei Bedarf eine Neuauflage zu erarbeiten.

Ergebnisse

Etablierung einer Checkliste für den staatsanwaltschaftlichen Journaldienst, weitere Gewichtung der unmittelbaren staatsanwaltschaftlichen Beweisaufnahme sowie Formulierung des Zieles einer staatsanwaltschaftlichen Beteiligung an sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen (§ 22 Abs. 2 SPG). Weiters wird eine Verbesserung der Datenlage durch eine erstmals österreichweit einheitliche Definition von Gewalt im sozialen Nahraum erreicht.

Projektinformationen

Organisation:
Bundesministerium für Justiz
Projektzeitraum:
seit April 2019
Themenbereich(e):
Gewalt, Sexismus
Art der Maßnahme(n):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme, Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit, Sonstiges
Projektauswirkung:
intern, extern
Projektdurchführung:
intern
Kontakt:

Mag. Christian Pawle