Kinderbetreuungsgeld-Konto und Familienzeitbonus

Ziel(e)

Mehr Flexibilität beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, Förderung der Partnerschaftlichkeit bei der Kinderbetreuung (Partnerschaftsbonus), gute Rahmenbedingungen für den Aufbau der emotionalen Bindung des Kindes an den Vater (Familienzeitbonus).

Zielgruppe(n)

Familien, Mütter und Väter

Inhalt

Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. Die Höhe beträgt in der kürzesten Variante 39,33 Euro pro Tag (Wert 2024), in der längsten Variante 16,87 Euro täglich (Wert 2024). Die Eltern können beim ersten Wechsel bis zu 31 Tagen parallel KBG beziehen. Seit 1. Jänner 2023 wird das Kinderbetreuungsgeld jährlich und automatisch valorisiert.

Partnerschaftsbonus: Haben die Eltern das Kinderbetreuungsgeld-Konto zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens je 124 Tage rechtmäßig und tatsächlich bezogen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag ein Partnerschaftsbonus in Höhe von je 500 Euro (Einmalzahlung).
Familienzeitbonus: Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes für 28 bis 31 Tage intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, das heißt Familienzeit nehmen, ist ein Familienzeitbonus vorgesehen.

Der Familienzeitbonus wurde rückwirkend für Geburten ab 1.August 2023 verdoppelt und wird seit 1. Jänner 2023 jährlich und automatisch valorisiert. Für Geburten ab 1. Jänner 2024 ist ein Familienzeitbonus in Höhe von 52,46 Euro täglich (somit gesamt rund 1.600 Euro) vorgesehen.

Ergebnisse

Das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus und der Partnerschaftsbonus wurden von 2018 bis 2020 evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierung können in den Evaluierungsberichten nachgelesen werden: Evaluierung und Statistik zum Kinderbetreuungsgeld

Projektinformationen

Organisation:
Bundeskanzleramt
Projektzeitraum:
seit März 2017
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Frauen und Gleichstellung, Vereinbarkeit, Familie und Jugend, Männer
Art der Maßnahme(n):
Legislative Maßnahme
Projektauswirkung:
extern
Projektdurchführung:
extern
Kontakt:

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/3

Magistra Regine Gaube
E-Mail: regine.gaube@bka.gv.at

Links:
Kinderbetreuungsgeld