InklusionsförderungPlus / Frauen
Ziel(e)
Ziel dieser erhöhten Lohnförderung ist es, stärkere Anreize für Unternehmen zu schaffen, um Frauen mit Behinderungen zu beschäftigen.
Zielgruppe(n)
Frauen mit Behinderungen im Erwerbsalter, die einen Begünstigtenstatus (Grad der Behinderung ab 50) aufweisen
Inhalt
Die InklusionsförderungPlus kann Unternehmen, die nicht der Beschäftigungspflicht gemäß § 1 BEinstG unterliegen, ohne Prüfung einer Leistungsminderung der begünstigt behinderten Person, gewährt werden. Zur gezielten Forcierung der Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen wird bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für Frauen mit Behinderungen in jedem Fall, unabhängig vom Vorliegen einer Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt. Die Gewährung dieser Förderung ist grundsätzlich im Anschluss an die AMS-Eingliederungsbeihilfe möglich.
Ergebnisse
Dank der Einführung der Inklusionsförderung Plus / Frauen konnte der Anteil der weiblichen Teilnahmen sukzessive erhöht werden. Seit der Einführung dieser Förderung stieg der Frauenanteil von 2020 bis zum Juli 2021 von 41% auf 43%.
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Projektzeitraum:
- Jänner 2020 - Dezember 2022
- Themenbereich(e):
- Frauen und Gleichstellung, Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Sonstiges
- Art der Maßnahme(n):
- Budgetäre Maßnahme
- Projektauswirkung:
- extern
- Projektdurchführung:
-
extern
- Kontakt:
-
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung IV/A/6
Mag.a Uli Rebhandl
E-Mail: ulrike.rebhandl@sozialministerium.at
Telefon: +43 1 71100 - 86 6427 - Links:
- Website des BMASGPK