Gewaltprävention, Interventionsstellen / Gewaltschutzzentren gem. § 25 Abs. 3 SPG

Ziel(e)

In jedem Bundesland wurde eine Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum gegen Gewalt in der Familie eingerichtet. Aufgabe dieser ist es, die Sicherheit für bedrohte und misshandelte Frauen und Kinder zu erhöhen und den Opfern psychische und juristische Hilfestellung zu leisten.

Zielgruppe(n)

Opfer von Gewalt in der Privatsphäre

Inhalt

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Einzelfallbetreuung. Wesentlich ist die Erarbeitung von kurz-und langfristigen individuellen Sicherheitskonzepten. Gemeinsam mit dem Opfer erfolgen eine Einschätzung der Gefährlichkeit des Täters sowie die Erstellung eines Krisenplans.

Ziel ist die Beendigung der Gewalt, nicht die Aufrechterhaltung oder Beendigung der Beziehung.

Projektinformationen

Organisation:
Bundesministerium für Inneres
Projektzeitraum:
seit Jänner 1997
Themenbereich(e):
Frauen und Gleichstellung, Gesundheit, Gewalt, Sexismus, Wohnen
Art der Maßnahme(n):
Legislative Maßnahme, Budgetäre Maßnahme, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Projektauswirkung:
extern
Projektdurchführung:
extern
Kontakt:
BMI/II/BK/1.6