Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Ziel(e)
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) wurde 2010 als weitere Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes eingeführt. Ziel des ea KBG ist die Erhöhung der Wahlfreiheit für erwerbsorientierte Eltern mit der Intention, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sowie die Väterbeteiligung zu stärken.
Zielgruppe(n)
(gutverdienende) Mütter und Väter
Inhalt
Das ea KBG kann bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile 426 Tage ab Geburt des Kindes bezogen werden, wovon 61 Tage als Partnertage dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten sind. Die Bezugshöhe beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte - maximal 76,60 Euro täglich (rund 2.300 Euro monatlich). Da das ea KBG eine Art Einkommensersatz ist, ist ein Zuverdienst nur im Ausmaß von derzeit 8.100 Euro pro Kalenderjahr (Wert 2024) zulässig. Berücksichtigt werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das KBG bezieht. Seit 1. Jänner 2023 wird das Kinderbetreuungsgeld jährlich und automatisch valorisiert. Die Eltern können beim ersten Wechsel bis zu 31 Tagen parallel KBG beziehen.
Partnerschaftsbonus: Haben die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens je 124 Tage rechtmäßig und tatsächlich bezogen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag ein Partnerschaftsbonus in Höhe von je 500 Euro (Einmalzahlung).
Ergebnisse
Das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus und der Partnerschaftsbonus wurden von 2018 bis 2020 evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierung können in den Evaluierungsberichten nachgelesen werden: Evaluierung und Statistik zum Kinderbetreuungsgeld
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundeskanzleramt
- Projektzeitraum:
- seit Jänner 2010
- Themenbereich(e):
- Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Vereinbarkeit, Familie und Jugend
- Art der Maßnahme(n):
- Legislative Maßnahme
- Projektauswirkung:
- extern
- Projektdurchführung:
-
intern mit externer Unterstützung
- Kontakt:
-
Bundeskanzleramt, Abteilung VI/3
Magistra Regine Gaube
E-Mail: regine.gaube@bka.gv.at - Links:
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