Bundes-Jugendförderung: Schwerpunktförderung Berufsorientierung

Ziel(e)

Anregen und ermöglichen von Projekten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, die Berufsorientierung zum Inhalt haben

Zielgruppe(n)

insbesondere Mädchen im Alter von 12 bis 18 Jahren

Inhalt

Die finanzielle Förderung von Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Vereinen bzw. Jugendprojekten ist ein wichtiges Instrument der Jugendpolitik.

Für das Jahr 2012 bis 2014 wurde gemäß § 2 Abs. 2 der "Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gem. § 8 B-JFG" u.a. der Förderschwerpunkt Berufsorientierung - mit folgender Begründung - gesetzt:

Eine gute und auch langfristig richtige Berufswahl zu treffen, stellt für junge Menschen eine gleichermaßen wichtige wie auch schwierige Herausforderung dar. Die außerschulische Jugendarbeit kann junge Menschen bei dieser Berufsorientierung in vielfältiger Weise unterstützen: von der Anregung zur Auseinandersetzung mit den Grundfragen der eigenen Lebensplanung und erfolgreichen Ausbildung, über die Stärkung der Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen bis hin zur Information über neue Berufsfelder.

Außerhalb des schulischen Umfelds sind nicht-formale Bildungsangebote der außerschulischen Jugendarbeit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Kompetenzen Jugendlicher und somit eine Verbreiterung der Handlungsoptionen bei der Berufswahl.

Dabei soll der Bereich der MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) hervorgehoben werden. So genannte MINT-Fachkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt zunehmend rar und der Bedarf wird in den nächsten Jahren noch steigen. Sowohl der demografische Wandel als auch technische Fortschritte werden den Wettbewerb um diese Fachkräfte weiter verschärfen. Dies bedeutet eine berufliche Chance für Jugendliche.

Projekte, die zum Ziel haben, junge Menschen in diesem Sinne zu unterstützen und sie in ihrer Entscheidungsfähigkeit bei der Berufswahl zu stärken, können unter dem Schwerpunktthema "Berufsorientierung" zur Förderung eingereicht werden.

Die Angebote müssen so angelegt sein, dass sie partizipativ und geschlechtergerecht ausgerichtet sind sowie diskriminierte und benachteiligte Bevölkerungsgruppen mit einbeziehen.

Ergebnisse

Bei den Nutznießer/innen der Angebote der Jugendarbeit wurde das Ziel der gerechten Genderverteilung erreicht, ebenso im Ehrenamtsbereich. Im Bereich der hauptamtlichen Jugendleiter/innen besteht ein Nachholbedarf an männlichen Mitarbeitern.

Projektinformationen

Organisation:
Bundeskanzleramt
Projektzeitraum:
April 2012 - April 2015
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Wissenschaft, Schule und berufliche Bildung
Art der Maßnahme(n):
Budgetäre Maßnahme, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme, Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Projektauswirkung:
extern
Projektdurchführung:
intern
Kontakt:

Bundeskanzleramt, VI/5

Zlata Kovacevic, BA
E-Mail: zlata.kovacevic@bka.gv.at