AlleinerzieherInnenbonus bei Stipendien
Ziel(e)
Ziel ist die finanzielle Unterstützung von AlleinerzieherInnen durch ein erhöhtes Stipendium.
Zielgruppe(n)
Alleinerziehende FördernehmerInnen
Inhalt
Beim Ansuchen für eines der verschiedenen Stipendien des Bundeskanzleramts können AlleinerzieherInnen seit 2016 ein erhöhtes Stipendium mit einem eigenen Formular beantragen. Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Mit dieser Initiative sollen die familiären Verhältnisse der Kunstschaffenden berücksichtigt und eine finanzielle Unterstützung für AlleinerzieherInnen geschaffen werden.
Ergebnisse
Bisher wurde der AlleinerzieherInnenbonus dreimal in Anspruch genommen.
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Projektzeitraum:
- seit Jänner 2019
- Themenbereich(e):
- Kunst, Kunstförderung und Kultur, Vereinbarkeit, Familie und Jugend
- Art der Maßnahme(n):
- Budgetäre Maßnahme
- Projektauswirkung:
- extern
- Projektdurchführung:
-
intern
- Kontakt:
-
Bundeskanzleramt
Mag.a Dr.in Pia Schölnberger
E-Mail: pia.schölnberger@bka.gv.atMag. Martin Seiwald, MAS
E-Mail: martin.seiwald@bka.gv.at