Änderung des Hochschulgesetzes 2005 durch das BGBl. I Nr. 129/2017
Ziel(e)
Integration einer Bestimmung in das Hochschulgesetz 2005, nach der für Pädagogische Hochschulen ein Gleichstellungsplan als Teil der Satzung zu regeln ist.
Zielgruppe(n)
Angehörige (Studierende, Verwaltungs-, Lehrpersonal sowie sonstige Mitglieder von Organen der PH) der Pädagogischen Hochschulen.
Inhalt
Der Gleichstellungsplan dient der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung gemäß Art. 7 Abs. 2 und 3 B-VG sowie des B-GlBG im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Gleichstellungsplan sind insbesondere die Bereiche Vereinbarkeit und Antidiskriminierung zu regeln.
Ergebnisse
Die Bestimmung stärkt die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an den Pädagogischen Hochschulen in ihrer Tätigkeit.
Projektinformationen
- Organisation:
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Projektzeitraum:
- seit Jänner 2017
- Themenbereich(e):
- Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz, Öffentlicher Dienst, Wissenschaft, Schule und berufliche Bildung
- Art der Maßnahme(n):
- Legislative Maßnahme
- Projektauswirkung:
- intern, extern
- Projektdurchführung:
-
intern mit externer Unterstützung
- Kontakt:
-
Mag.a Roswitha Tschenett